SENT (System zur elektronischen Transportüberwachung) ist ein Überwachungssystem, das von der Polnischen Nationalen Steuerverwaltung betrieben wird. Es dient der Überwachung des Transports bestimmter Waren auf dem Straßen- und Schienenweg, um die Einhaltung von Steuer- und Zollvorschriften zu unterstützen.
Über das SENT-System überwachen die Behörden die Beförderung ausgewählter Güter:
- Innerhalb Polens (Transport mit Start- und Zielort in Polen)
- Von Polen in ein anderes Land
- Nach Polen aus einem anderen Land
- Transittransport, bei dem Güter durch Polen befördert werden, aber außerhalb des Landes starten und enden
Unternehmen, die am Transport von unter SENT fallenden Waren beteiligt sind, einschließlich Versender, Empfänger, Frachtführer und Fahrer, können verpflichtet sein:
- Den Transport im elektronischen SENT-Register zu registrieren
- Die Informationen während des Transports auf dem neuesten Stand zu halten
-
Sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit einem Gerät ausgestattet ist, das Geolokalisierungsdaten überträgt
Bevorstehende gesetzliche Änderungen ab dem 17. März 2026
Ab dem 17. März 2026 wird der Geltungsbereich des SENT-Systems auf bestimmte Bekleidungs-, Textil- und Schuhwaren ausgeweitet, die innerhalb Polens transportiert werden.
Die folgenden Waren müssen bei Transporten innerhalb Polens SENT-meldet werden:
- Gestrickte Kleidung und Textilaccessoires (CN Chapter 61) over 10 kg
- Nicht gestrickte Kleidung und Accessoires (CN Chapter 62) over 10 kg
- Getragene Kleidung und ähnliche Artikel (CN 6309 00 00) over 10 kg
- Schuhe (CN Chapter 64, ohne Teile), wenn mehr als 20 Artikel versendet werden
- Gemischte Sendungen der oben genannten Waren, die die geltenden Schwellenwerte überschreiten
Diese Verpflichtungen können für Importe, Exporte, innerstaatliche Transporte und Transitsendungen mit Bezug zu Polen gelten.
Was dies für nShift-Kunden bedeutet
Regulatorische Anforderungen wie SENT werden von den am Transportprozess beteiligten Parteien verwaltet, zu denen Versender, Empfänger, Spediteur und Fahrer gehören können.
nShift nimmt derzeit Kontakt zu Frachtführern auf, um zu klären, ob die aktualisierten SENT-Anforderungen Änderungen an bestehenden Integrationen oder Versandabläufen erfordern.
Diese Überprüfung umfasst, ob Frachtführer benötigen könnten:
- Zusätzliche Versandinformationen
- Änderungen an Buchungs- oder Etikettenabläufen
- Integrationsupdates zur Unterstützung speditörspezifischer Handhabung von SENT-pflichtigen Waren
Nächste Schritte
Derzeit ist kein Handeln erforderlich, sofern nicht anders von Ihrem Frachtführer oder nShift kommuniziert.
nShift hat bereits ein SENT-Adressfeld in unserer Software eingeführt, mit dem Sie eine SENT-Nummer zu Ihren Sendungen hinzufügen können.
Wir werden weitere Aktualisierungen im Help Center veröffentlichen, falls aufgrund der aktualisierten SENT-Vorschriften Integrationsänderungen oder neue Anforderungen eingeführt werden. Bitte folgen Sie diesem Artikel, um informiert zu bleiben.
Wenn Sie ein SHIP-Kunde sind, lesen Sie bitte diesen Artikel für weitere Informationen, wie Sie diesen Wert zu Ihren Sendungen hinzufügen: Hinzufügen einer SENT-Nummer beim Versand nach Polen - Neue Anforderung
Weitere Informationen: Transport von überwachungspflichtigen Waren (SENT) - puesc.gov.pl