Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland neue Postvorschriften in Kraft, die aktualisierte Anforderungen für schwere Pakete einführen. Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg oder 20 kg müssen entsprechend gekennzeichnet werden, um die Einhaltung dieser neuen Gesetze sicherzustellen.
Alle Frachtführer sind von diesen Änderungen betroffen, und es ist entscheidend, die aktualisierten Kennzeichnungsanforderungen einzuhalten, um eine zuverlässige Qualität zu gewährleisten und alle gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Um die Einhaltung der Vorschriften und die Arbeitssicherheit sicherzustellen, sind Frachtführer verpflichtet, genaue Angaben zum Paketgewicht bereitzustellen. Wenn Pakete 10 kg oder 20 kg überschreiten, muss das entsprechende Symbol zur Kennzeichnung des Gewichts verwendet werden (siehe unten).
Einige Frachtführer werden ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen und das Gewicht als Pflichtfeld festlegen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Es wird nicht mehr möglich sein, Sendungen ohne Gewichtsangabe zu erstellen.
Bitte beachten Sie, dass nShift nicht für Änderungen verantwortlich gemacht werden kann, die uns nicht mitgeteilt wurden. Wenn wir bis zum 1. Dezember 2024 keine Benachrichtigung von Frachtführern erhalten, können wir die Umsetzung bis zum Stichtag 1. Januar 2025 nicht garantieren.
| Gewichtsklassen | |
| Über 10 bis 20 kg | |
| Über 20 kg | |